UVV "Kassen"
Das Bargeldhandling in der mobilen Filiale ist stets konform mit den Vorschriften aus den UVV "Kassen". Dabei bietet das Konzept der mobilen Filiale genügend Raum für alle Varianten des Bargeldhandlings. Der vorschriftsmäßige Umgang mit Bargeld gemäß UVV "Kassen" beginnt in der mobilen Filiale bereits mit der Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fläche und der sachgerechten Platzierung von Automaten und Einrichtung. Dabei wird in der Planungsphase für die Einrichtung der mobilen Filiale dafür Sorge getragen, dass Bankmitarbeiter gemäß § 18 (2) UVV "Kassen" das Betreten der Automatenbedienbereiche durch Unbefugte sofort erkennen können. In enger Zusammenarbeit mit den hausinternen Organisationsabteilungen und in Abstimmung mit den Bankautomationsherstellern werden Bargeldprozesse so definiert und realisiert, dass sie konform sind mit allen entsprechenden Vorschriften aus der UVV "Kassen".
Erfolgreiche Konzepte sehen beispielsweise neben einem reinen SB-Service auch eine kundenbediente Bankautomationsvariante vor, bei der sich Kunden etwa per Fingerprint authentifizieren können. In enger Zusammenarbeit mit Einrichtungsexperten achtet GS-Mobile darauf, dass die Vorderfronten der kundenbedienten Banknotenautomaten nach § 19 (2) UVV "Kassen" an übersichtlichen Standorten mit gut ausgeleuchtetem Umfeld liegen.
Bei der Einrichtung der mobilen Filiale achtet GS-Mobile darauf, dass während der Ver- und -entsorgung von Bargeld wie in § 19 (1) UVV "Kassen" vorgeschrieben der Arbeitsbereich öffentlich nicht zugänglich und ein Einblick von außen nicht möglich ist. Außen liegende Geldausgabeautomaten beziehungsweise Recycler werden als Through-the-Wall-Variante ausgeführt. Das Bestücken von Banknotenautomaten erfolgt somit grundsätzlich aus dem Innenbereich heraus. Damit können Werttransportunternehmen oder auch Mitarbeiter der Bank im Hangar die Bargeldver- und -entsorgung stets im geschützten Bereich durchführen.
